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   VG Hannover, 30.11.2007 - 11 A 4535/06   

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https://dejure.org/2007,41365
VG Hannover, 30.11.2007 - 11 A 4535/06 (https://dejure.org/2007,41365)
VG Hannover, Entscheidung vom 30.11.2007 - 11 A 4535/06 (https://dejure.org/2007,41365)
VG Hannover, Entscheidung vom 30. November 2007 - 11 A 4535/06 (https://dejure.org/2007,41365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verjährung im Rahmen der Rückforderung von gemeinschaftsrechtlichen Ausgleichszahlungen für Kulturpflanzen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 MOG; Art 44 Abs 1 EGV 2419/2001; EGV 1251/99; EWGV 3887/92; EGV 2988/95
    Ausgleichszahlung; Ermittlungshandlung; Flächenabweichung; Flächenangabe; Katasteramt; Kontrolle; Kulturpflanze; landwirtschaftliche Kulturpflanze; Liegenschaftsbuch; Rückforderung; Unterbrechung; Verjährung; Verjährungsfrist; Verjährungsunterbrechung; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.03.2005 - 3 B 117.04

    Landwirtschaftsrecht; gemeinsame Marktorganisation; Beihilfeantrag Tiere;

    Auszug aus VG Hannover, 30.11.2007 - 11 A 4535/06
    Da Art. 49 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 VO (EG) Nr. 2419/2001 abschließend ist (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2005, 3 B 117/04, AUR 2005, 301 - noch zur Vorgängervorschrift Art. 14 Abs. 4 und 55 VO (EWG) 3887/92), kann sich der Kläger auch nicht auf die dem Gemeinschaftsrecht subsidiären Vertrauensschutzregelungen des nationalen Rechts nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 VwVfG berufen.
  • EuGH, 04.10.2007 - C-192/06

    Kruck - Agrarstrukturen - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen - Art. 7 Abs. 6

    Auszug aus VG Hannover, 30.11.2007 - 11 A 4535/06
    Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Flächen ins Verhältnis zu den vom Kläger mit der selben Kulturpflanze - im vorliegenden Fall Raps - und nicht ins Verhältnis zu der von ihm bewirtschafteten Gesamtfläche gesetzt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 04.10.2007, Rs. C-192/06, R. 36 f., noch nicht in amtl. Slg.).
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